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   BPatG, 20.09.1999 - 33 W (pat) 182/98   

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BPatG, 20.09.1999 - 33 W (pat) 182/98 (https://dejure.org/1999,50675)
BPatG, Entscheidung vom 20.09.1999 - 33 W (pat) 182/98 (https://dejure.org/1999,50675)
BPatG, Entscheidung vom 20. September 1999 - 33 W (pat) 182/98 (https://dejure.org/1999,50675)
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Wird zitiert von ... (11)

  • BPatG, 24.08.2011 - 29 W (pat) 39/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "CIROCOM/CIROSEC" - entfernte

    a) Eine nur entfernte Ähnlichkeit ist anzunehmen zwischen den für die jüngere Marke in Klasse 35 geschützten Dienstleistungen "Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung" und der in Klasse 42 eingetragenen Widerspruchsdienstleistung "Erstellen von Programmen und Konzepten für die elektronische Datenverarbeitung, die Informations- und Kommunikationstechnologie", weil die Tätigkeit der Geschäftsführung und Unternehmensverwaltung auch die Erstellung von EDV-Programmen umfassen kann (BPatG 33 W (pat) 182/98 - CAT-PRO/PATPRO).

    Die dort den Bereichen der Werbung, der Büroarbeiten sowie der Filmproduktion angehörenden Dienstleistungen haben mit den Widerspruchsdienstleistungen im Bereich der Verwaltung und Überwachung von elektronischen Datenverarbeitungsnetzwerken, des Erstellens von Programmen und Konzepten für diese einschließlich entsprechender Schulungen keine Berührungspunkte (vgl. zu Werbung u. Büroarbeiten: BPatG 33 W (pat) 182/98 - CAT-PRO/PATPRO).

  • BPatG, 25.03.2015 - 29 W (pat) 1/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Central Media Spots/CENTRAL MEDIA" -

    Die " Unternehmensverwaltung " ist zwar ähnlich zu der Widerspruchsdienstleistung " Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software ", weil die Tätigkeit der Unternehmensverwaltung auch die Erstellung von EDV-Programmen umfassen kann; allerdings liegt allenfalls eine entfernte Ähnlichkeit vor (vgl. Richter/Stoppel, a. a. O., S. 359: Unternehmensverwaltung./.Erstellung von EDV-Programmen, 29 W (pat) 39/10 und 33 W (pat) 182/98).

    Soweit hier vereinzelt noch eine Ähnlichkeit angenommen wird (vgl. BPatG, Beschluss vom 20.09.1999, 33 W (pat) 182/98), muss die Frage nach einer Waren/Dienstleistungsähnlichkeit nicht abschließend geklärt werden, weil selbst im Bereich enger Ähnlichkeit eine Verwechslungsgefahr nicht zu besorgen ist.

  • BPatG, 24.05.2017 - 26 W (pat) 4/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Domnic.de (Wort-Bild-Marke)/DomiNIC" - keine

    Eine dahingehende Branchenübung konnte der Senat nicht feststellen (vgl. auch EUIPO R 982/2005-4 - IP MANAGER/MANAGER; a. A. ohne belegte Begründung: BPatG 33 W (pat) 182/98 - CAT-PRO/PATPRO; 29 W (pat) 39/10 - CIROCOM/CIROSEC).
  • BPatG, 04.01.2008 - 25 W (pat) 254/03
    Soweit der Erinnerungsprüfer in seinem Beschluss auf Richter/Stoppel, Die Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen, 12. Aufl; S. 398 re Spalte verweist, der wiederum auf die Entscheidung BPatG 33 W (pat) 182/98 verweist, wird dort allenfalls eine entfernte Ähnlichkeit zwischen dem noch weiter gefassten Oberbegriff "Erstellen von EDV-Programmen" und "Werbung" angenommen.
  • BPatG, 09.04.2020 - 30 W (pat) 16/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "Natev/DATEV" - zur Kennzeichnungskraft - zur Waren-

    Ferner besteht eine durchschnittliche Ähnlichkeit zu der von der Widerspruchsmarke beanspruchten Datenverarbeitungssoftware ("auf Datenträger gespeicherte Programme für die Daten-(...)verarbeitung") sowie den Dienstleistungen zur "Erstellung von Programmen für die Datenverarbeitung" (vgl. BPatG, 29 W (pat) 96/10, juris, Rn. 43 - HUMANPOWER/MANPOWER; siehe auch Richter/Stoppel, ebenda, unter Hinweis auf BPatG 33 W (pat) 182/98; 30 W (pat) 178/02; 33 W (pat) 91/07).
  • BPatG, 23.11.2016 - 29 W (pat) 536/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Galileo Computing (Wort-Bild-Marke)/GALILEO

    a) Zwischen den Waren " Druckereierzeugnisse " der angegriffenen Marke und den Widerspruchswaren " Computerprogramme und Computersoftware " besteht zumindest eine durchschnittliche Ähnlichkeit (vgl. hierzu Richter/Stoppel, Die Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen, 16. Auflage, S. 72 re. Sp. u. a. mit Hinweisen auf 32 W (pat) 66/00; 27 W (pat) 50/04; 30 W (pat) 176/96; 33 W (pat) 182/98; 25 W (pat) 156/04; BPatG, Beschluss vom 16.07.2002, 24 W (pat) 146/01 - engste Ähnlichkeit).
  • BPatG, 31.01.2007 - 29 W (pat) 140/04
    Ähnlichkeit besteht weiter zwischen den Waren der Widerspruchsmarke "Auf Datenträger gespeicherte Programme" und den Waren der jüngeren Marke "Druckereierzeugnisse; Lehr- und Unterrichtsmittel" (vgl. BPatG 32 W (pat) 66/00 - TINY/Tina; 33 W (pat) 182/98 - CAT-PRO/PATPRO; 29 W (pat) 169/02 - BranchenKompass-/Kompass).
  • BPatG, 10.02.2005 - 25 W (pat) 168/03
    Allerdings ist dies nicht der Regelfall, so dass allenfalls von einem mittleren Ähnlichkeitsgrad ausgegangen werden kann (vgl. dazu auch PAVIS Proma, BPatG 33 W (pat) 182/98 - CAT-PRO/PATPRO), welcher aber in diesem besonderen Fall zur Begründung einer Verwechslungsgefahr nicht ausreicht.
  • BPatG, 22.10.2003 - 32 W (pat) 303/02
    b) Widerspruch aus der EU-Marke 1 330 455 aa) Von den Dienstleistungen in Klasse 42, bezüglich derer die Löschung der jüngeren Marke angeordnet worden ist, liegen nur die Vermietung der Zugriffszeit zu Datenbanken im Ähnlichkeitsbereich zu den Telekommunikationsdienstleistungen der Widerspruchsmarke in Klasse 38. Diese Beurteilung entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Bundespatentgerichts (Beschluss vom 20. September 1999, 33 W (pat) 182/98 - CATPRO/PATPRO), wonach Dienstleistungsähnlichkeit zwischen Telekommunikation und der Vermittlung von Zugriffszeiten zu Datennetzen besteht, nicht aber z.B. zur Erstellung von Computerprogrammen.
  • BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 131/02
    Damit fehlt es an einer benutzten Ware, die die Grundlage einer Warenähnlichkeit von "Bild-, Ton- und Datenträgern" bzw von "mit Software-Programmen versehenen Datenträgern" einerseits und den "Druckereierzeugnissen" der jüngeren Marke andererseits bilden könnte (vgl Richter/Stoppel, Die Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen, 12. Aufl, 2002, 113; BPatG 32 W (pat) 66/00 und 33 W (pat) 182/98).
  • BPatG, 28.08.2002 - 29 W (pat) 119/02
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